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   BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 14.02   

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BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 14.02 (https://dejure.org/2003,2037)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2003 - 5 C 14.02 (https://dejure.org/2003,2037)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 5 C 14.02 (https://dejure.org/2003,2037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG §§ 97, 103, 104, 111
    Zuständigkeit, örtliche - für Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche während ihrer Unterbringung in einer Pflegefamilie; Pflegefamilie, örtliche Sozialhilfezuständigkeit während einer Unterbringung in einer -; Bagatellgrenze, keine - bei Erstattungsanspruch wegen ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG §§ 97, 103, 104, 111
    Bagatellgrenze; Bagatellgrenze, keine - bei Erstattungsanspruch wegen vorläufiger Leistungs-; Familienpflege; Gesetzestechnik; Jugendlicher; Kind; Kosten; Kostenerstattung; Pflegefamilie; Pflegefamilie, örtliche Sozialhilfezuständigkeit während einer Unterbringung in ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung von Eingliederungshilfe für eine gewährte heilpädagogische Frühförderung ; Vorliegen eines Eilfalles bei der Kostenübernahme im Sozialhilferecht ; Kostenerstattungsansprüche im Sozialhilferecht; Örtliche Zuständigkeit eines zur Leistung ...

  • Judicialis

    BSHG § 97; ; BSHG § 103; ; BSHG § 104; ; BSHG § 111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 97 § 103 § 104 § 111
    Örtliche Zuständigkeit für Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche während ihrer Unterbringung in einer Pflegefamilie; keine Bagatellgrenze bei Erstattungsanspruch wegen vorläufiger Leistungsgewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 119, 356
  • NVwZ-RR 2004, 586
  • FamRZ 2004, 1286 (Ls.)
  • DVBl 2004, 966
  • DÖV 2004, 796
  • FEVS 55, 292
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2002 - 16 A 30/01

    Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 Satz 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) im

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 14.02
    Die Frage, ob § 111 Abs. 2 Satz 1 BSHG mit seiner systematischen Stellung im Abschnitt 9 des Bundessozialhilfegesetzes nur für die dort geregelten Kostenerstattungsansprüche oder weiter grundsätzlich für alle Kostenerstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern - unabhängig von deren Rechtsgrundlage - gilt, ist umstritten (zum Streitstand siehe OVG Münster, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 16 A 30/01 - ZfSH/SGB 2003, 475), bedarf aber hier keiner Entscheidung.
  • VG Hamburg, 26.06.2000 - 13 VG 3274/99
    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 14.02
    Streit zwischen den Sozialhilfeträgern über die örtliche Zuständigkeit für einen Hilfefall allein erfüllt die Leistungsvoraussetzungen für § 97 Abs. 2 Satz 3 BSHG nicht (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 12 M 3349/00 - VG Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2000, - 13 VG 3274/99 - ; a.A. Zentrale Spruchstelle, Schiedsspruch vom 2. Oktober 1996 ).
  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 10/17 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Angesichts der fehlenden Anwendbarkeit des § 110 Abs. 2 Satz 1 SGB XII auf die im vorliegenden Fall allein in Betracht kommenden Erstattungsansprüche nach dem SGB X muss weder entschieden werden, ob die Ausnahmeregelung für Fälle vorläufiger Leistungserbringung nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII analog auf andere Fälle vorläufiger Leistungserbringung anzuwenden ist (offengelassen auch von BVerwGE 119, 356 RdNr 21 = juris und OVG für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 19.12.2002 - 16 A 30/01 - RdNr 14 ff mwN zum damaligen Streitstand) noch, ob es sich bei der Leistungszuständigkeit nach § 14 SGB IX aF überhaupt um eine vorläufige in diesem Sinne handelt (zum Verständnis der Vorläufigkeit im Anwendungsbereich des § 14 SGB IX zuletzt ausführlich BSGE 124, 10 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 26, RdNr 24) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - L 15 SO 274/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage - Klage

    Wird weiter berücksichtigt, dass § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII den Schutz sogenannter Einrichtungsorte bezweckt (BSG a.a.O. SozR 4-3500 § 98 Nr. 4), kann bei der Auslegung der Vorschrift jedoch nicht außer Betracht bleiben, dass der Gesetzgeber für die Betreuungsform der Pflegefamilie (Familienpflege) durch § 107 SGB XII eine gesonderte, auch zuständigkeitsbegründende, Schutznorm für den Betreuungsort geschaffen hat (s. BSG, Urteil vom 05. Juli 2018 - B 8 SO 32/16 R -, SozR 4-3500 § 98 Nr. 5; zum Doppelcharakter der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 104 BSHG als Zuständigkeits- und Erstattungsregelung s. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 5 C 14/02 -, BVerwGE 119, 356ff).
  • BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 9/20 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer

    § 104 BSHG bzw § 107 SGB XII als (auch) die Zuständigkeit regelnde Norm (vgl Bundesverwaltungsgericht vom 17.12.2003 - 5 C 14.02 - BVerwGE 119, 356 = Buchholz 436.0 § 104 BSHG Nr. 1; BSG vom 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R - SozR 4-1750 § 524 Nr. 1 RdNr 20) gilt aber ausdrücklich nur für Kinder und Jugendliche (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB VIII) , dh Minderjährige (§ 2 BGB) , die außerhalb ihres Elternhauses untergebracht sind (vgl nur Rasch, NZS 2020, 772; Klinge in Hauck/Noftz, SGB XII, § 107 RdNr 5 Stand Juli 2021).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 4 LC 86/07

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung weiterer Sozialhilfe

    und erwidert, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 17. Dezember 2003 (5 C 14.02) geklärt sei, dass § 104 BSHG sowohl eine die Zuständigkeit als auch eine die Kostenerstattung regelnde Vorschrift sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe diese Rechtsauffassung durch Urteil vom 17. Dezember 2003 (5 C 14.02) bestätigt.

    Diese Bestimmung enthält, soweit sie auf § 97 Abs. 2 BSHG verweist, eine Zuständigkeitsregelung (BVerwG, Urt. v. 17.12.2003 - 5 C 14.02 -, BVerwGE 119, 356; Nds. OVG, Urt. v. 19.5.2003 - 12 LC 291/02 - LPK-BSHG, 6. Aufl., § 104 Rn. 2).

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.12.2003 (a.a.O.) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es einer Änderung des § 104 BSHG durch das 2. Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 zum Schutz der Pflege-stellenorte nicht bedurft hätte, weil diese auch dann weitgehend geschützt seien, wenn sie zwar zuständig seien, aber Kostenerstattung erhielten.

    In den Fällen der Familienpflege werden so ein Auseinanderfallen der örtlichen Zuständigkeit für Sozialhilfemaßnahmen in dieser Zeit vermieden und Sozialhilfeträger vor Kostenbelastungen durch Familienpflege in ihrem Bereich von Kindern und Jugendlichen aus anderen Zuständigkeitsbereichen geschützt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2003, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 2449/13

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie -

    Die in entsprechender Anwendung des § 97 Abs. 2 BSHG begründete Zuständigkeit erfasse alle Sozialhilfeleistungen in der Zeit, in der das Kind oder der Jugendliche in einer Pflegefamilie oder bei einer Pflegeperson untergebracht sei (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 5 C 14/02 - BVerwGE 119, 356 - juris Rdnr. 17).
  • BVerwG, 25.10.2004 - 5 C 39.03

    Andere Familie i. S. von § 89e SGB VIII; Kostenerstattung bei Aufnahme

    Soweit - außerhalb des Achten Buches Sozialgesetzbuch - § 104 BSHG für die Kostenerstattung darauf abstellt, dass ein Kind oder ein Jugendlicher "in einer anderen Familie ... untergebracht ist", hat der Senat entschieden (Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 14.02 - ), dass § 104 BSHG die entsprechende Geltung des § 97 Abs. 2 BSHG nicht beschränkt auf und für eine besondere Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen als Maßnahme der Sozialhilfe bestimmt, sondern "allein abhängig von der tatsächlichen Unterbringung ... also ungeachtet ihres (sozialhilfe-, jugendhilfe- bzw. familien-)rechtlichen Grundes".

    Zum einen ist - anders als in der vom Bundesrat in Bezug genommenen Regelung des § 104 BSHG - in § 89e SGB VIII von Unterbringung nicht die Rede; zum anderen kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für § 104 BSHG allein auf die tatsächliche Unterbringung, nicht auf ihren (sozialhilfe-, jugendhilfe- bzw. familien-)rechtlichen Grund an (Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 14.02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 30.04

    Bekanntsein der Leistungsvoraussetzungen; Erstattungsanspruch, Entstehen des -

    Die Beklagte war hier der nach § 104 i.V.m. § 97 Abs. 2 BSHG für die Gewährung der Eingliederungshilfe in einem heilpädagogischen Kindergarten örtlich (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 14.02 - FEVS 55, 292) und nach den Feststellungen des Berufungsgerichts zum Landesrecht auch der sachlich zuständige Sozialhilfeträger (s.a. auch Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - BVerwG 5 B 92.04 -).
  • BVerwG, 21.12.2005 - 5 C 26.04

    Altersgrenze bei Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben; Betreuung in

    Die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob und inwieweit die Zuständigkeit für Hilfe in Einrichtungen nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG auch die sog. Zusammenhangsleistungen umfasst, die inner- oder außerhalb der (vollstationären) Einrichtung anfallen, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 14.02 - (BVerwGE 119, 356 ff.) betreffend örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung während einer Unterbringung in einer Pflegefamilie für die Fälle einer direkten Anwendung des § 97 Abs. 2 BSHG ausdrücklich offen gelassen; in seinem Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 5 C 25.04 - (Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 18 = NVwZ-RR 2005, 417 f. = FEVS 56, 346 ff.) hat es für den Fall der Blindenhilfe, die einem in einer Einrichtung lebenden Blinden zu gewähren ist, unabhängig davon, ob die Heimunterbringung wegen der Blindheit oder aus einem anderen Grund erforderlich ist, die Voraussetzungen einer Hilfe in einer Einrichtung im Sinne von § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG bejaht.
  • VG Karlsruhe, 17.01.2006 - 5 K 2749/04

    Keine Anwendung von § 43 SGB 1 beim Fehlen eines negativen

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 5 C 14.02 - festgestellt, dass für Kinder und Jugendliche, die im Sinne von § 104 BSHG außerhalb des Elternhauses untergebracht seien, der Träger ihres vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig sei und damit auch kostentragungspflichtig bleiben solle.

    Im Übrigen ist äußerst umstritten, ob § 97 Abs. 2 BSHG überhaupt für Sozialhilfeleistungen gilt, die (lediglich) im Zusammenhang mit einer Hilfe im Heim stehen (BVerwG, Urt. v. 17.12.2003 - 5 C 14/02 -, FEVS 55, 292).

    Denn die hierdurch begründete Zuständigkeit erfasst Sozialhilfeleistungen nur in der Zeit, in der das Kind oder der Jugendliche in einer Pflegefamilie oder bei einer Pflegeperson untergebracht ist (BVerwG, Urt. v. 17.12.2003, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 01.09.2005 - 4 Bf 441/01

    Zum Erstattungsanspruch eines Sozialhilfeträgers, der einem Hilfeempfänger

    Das sei zwischenzeitlich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2003 (BVerwGE 119, 356) entschieden.

    Zur Begründung trägt die Beklagte im Wesentlichen vor: Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2003 (a.a.O.) sei zwar geklärt, dass in den Fällen des § 104 BSHG die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers für Zusammenhangskosten sich nach § 97 Abs. 2 BSHG bestimme.

  • SG Duisburg, 16.06.2015 - S 48 SO 559/13

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe für Maßnahmen der

  • SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 4188/12

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern - Kostenerstattung bei

  • VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
  • SG Oldenburg, 08.12.2009 - S 22 SO 50/06
  • VG Bayreuth, 22.06.2009 - B 3 K 08.788

    Örtliche Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers bei fehlendem

  • VG Augsburg, 22.06.2009 - Au 3 K 08.788

    Örtliche Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers bei fehlendem

  • OVG Berlin, 10.02.2005 - 6 B 21.03

    Erstattung von nach einem Zuständigkeitswechsel erbrachten Sozialhilfeleistungen

  • OVG Sachsen, 01.11.2004 - 4 B 74/03

    Jugendhilfemaßnahme, Mutter-Kind-Bereich, Vollzugsanstalt, Leistungsklage,

  • BVerwG, 20.12.2004 - 5 B 92.04

    Auswirkungen der Kenntnis eines unzuständigen Sozialhilfeträgers - Bestimmung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2019 - L 8 SO 74/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2012 - L 8 SO 347/09
  • VG Aachen, 28.02.2005 - 6 K 2437/99

    Erstattung von Sozialhilfekosten eines Hilfeempfängers; Örtliche Zuständigkeit

  • SG Lübeck, 16.02.2012 - S 32 SO 128/11

    Erstattung aufgewendeter Sozialhilfeleistungen für eine Frühförderung in einer

  • SG Lüneburg, 15.06.2011 - S 32 SO 234/08
  • VG Gera, 10.11.2004 - 6 E 1866/04

    Sozialrecht (ohne Sozialhilfe); gewöhnlicher Aufenthalt; Zuständigkeitsstreit;

  • OLG Frankfurt, 09.04.2014 - 7 U 166/12

    Kein Anspruch auf Leistungen aus der Eigenschadenversicherung bei nicht

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